Rechtliches
Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 11. Mai 2026
Rezaro ist bemüht, seine Websites und Web-Applikationen im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für die unter rezaro.de erreichbaren Angebote, einschließlich des Reservierungs-Widgets und der digitalen Speisekarte für Endgäste.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit der EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Stufe AA teilweise vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte werden derzeit überprüft beziehungsweise angepasst.
- Einzelne dekorative Animationen können Nutzer mit vestibulärer Empfindlichkeit belasten. Wir respektieren
prefers-reduced-motionund arbeiten an einer feineren Steuerung. - Der visuelle Tischplan (Drag-and-Drop) ist primär für Maus- und Touch-Bedienung optimiert. Eine vollständig per Tastatur navigierbare Alternative ist in Vorbereitung.
- Hochgeladene PDF-Speisekarten von Restaurant-Betreibern liegen in der Verantwortung des jeweiligen Anbieters; wir empfehlen unseren Kunden, parallel die maschinenlesbare digitale Karte zu pflegen.
Was wir umgesetzt haben
- Semantisches HTML, korrekte Heading-Hierarchie, ARIA-Rollen wo erforderlich.
- Kontraste ≥ 4.5 : 1 für Fließtext, ≥ 3 : 1 für große Schriften.
- Sichtbarer Fokus-Indikator auf allen interaktiven Elementen.
- Tastatur-Navigation für Reservierungs-Widget und Anmeldung.
- Dunkler & heller Modus mit jeweils geprüften Kontrastwerten.
- Alternativtexte für funktionale Bilder und Icons.
- Formulare mit programmatisch zugeordneten Labels und Fehlermeldungen.
- Skalierung auf 200 % ohne Funktions- oder Inhaltsverlust.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 11. Mai 2026 erstellt. Die Bewertung beruht auf einer Selbsteinschätzung anhand der WCAG 2.1 AA und der EN 301 549. Eine externe Prüfung ist für 2026 vorgesehen. Die Erklärung wird jährlich überprüft.
Feedback & Kontakt
Sie haben einen Mangel bei der barrierefreien Darstellung festgestellt oder benötigen Inhalte in einem zugänglichen Format? Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung — wir antworten innerhalb von vier Wochen.
E-Mail: support@rezaro.de
Schlichtungsverfahren
Sollte auch nach Ihrem Feedback an uns keine zufriedenstellende Lösung gefunden worden sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Marktüberwachungsbehörde (BFSG)
Zuständig für die Marktüberwachung nach dem BFSG ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) bei der Landesdirektion Sachsen.